AGB – Patenschaften, Coaching und Seminare

1 Patenschaften

2 Coaching und Seminare

1 Patenschaften

Mit Nutzung der Dienste des Projektportals “die zweite chance – trainieren statt separieren” vom Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V. (im folgenden Projektportal) erklären Sie sich als Nutzer (im folgenden Spender) mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Projektportals einverstanden.

§ 1 Geltungsbereich und Gültigkeit

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Projektportals “die zweite chance – trainieren statt separieren” vom Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V. gelten gegenüber der Spenderin/dem Spender für die Entgegennahme der Spenden sowie der Informationsanfragen zur Spendenabsicht.

(2) Diese Bedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen des Projektportals. im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen des Projektportals gelten diese Bedingungen als angenommen.

(3) Diese AGB sowie alle weiteren Änderungen sind online im Internet auf den Seiten des Projektportals “die zweite chance – trainieren statt separieren” vom Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V. unter www.die-zweite-chance.info verfügbar und gelten ausschließlich. Das Projektportal “die zweite chance – trainieren statt separieren” vom Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit, ohne weitere Mitteilung und nach eigenem Ermessen in beliebiger Form zu ändern. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird von der Spenderin / dem Spender als hinreichende Bekanntgabe anerkannt.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Spendender haben mit dem Projektportal “die zweite chance – trainieren statt separieren” vom Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V. und dessen integriertem Spendenshop die Möglichkeit, das Projekt und/oder einen bis mehrere Projekthunde direkt finanziell mit einem vom Spender ausgewählten Spendenbetrag monatlich zu unterstützen.

(2) Über die Verwendung der Spenden entscheidet die verantwortlichen des Projekt “die zweite chance – trainieren statt separieren” und Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V. . Ein Rechtsanspruch des Spenders besteht nicht.

§ 3 Pflichten der Spendenden

(1) Mit der Nutzung unseres Projektportal und Spendenhops erklären Sie sich bereit, wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Angaben zu Ihrer Person (nachstehend „Registrierungsdaten“) nach Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen.

(2) Falls bekannt wird, dass eine der Angaben, die Sie machen, unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollte, behält sich das Spendenportal das Recht vor, Sie zukünftig nicht mehr als Spender/Spenderin aufzunehmen und ggf. andere rechtliche Schritte einzuleiten.

(2) Spendende verpflichten sich, sich bei der Nutzung der Dienstleistungen und der Datenleitungen des Spendenportals an die deutschen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten, um eine gesetzwidrige Verwendung zu unterbinden. Weiterhin verpflichten sich Spendende, die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Zahlungsdienstleister

(1) Im Rahmen von Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder sonst auf Grundlage unserer berechtigten Interessen bieten wir den betroffenen Personen effiziente und sichere Zahlungsmöglichkeiten an und setzen hierzu neben Banken und Kreditinstituten weitere Zahlungsdienstleister ein (zusammenfassend “Zahlungsdienstleister”).

Zu den durch die Zahlungsdienstleister verarbeiteten Daten gehören Bestandsdaten, wie z.B. der Name und die Adresse, Bankdaten, wie z.B. Kontonummern oder Kreditkartennummern, Passwörter, TANs und Prüfsummen sowie die Vertrags-, Summen- und empfängerbezogenen Angaben. Die Angaben sind erforderlich, um die Transaktionen durchzuführen. Die eingegebenen Daten werden jedoch nur durch die Zahlungsdienstleister verarbeitet und bei diesen gespeichert. D.h., wir erhalten keine konto- oder kreditkartenbezogenen Informationen, sondern lediglich Informationen mit Bestätigung oder Negativbeauskunftung der Zahlung. Unter Umständen werden die Daten seitens der Zahlungsdienstleister an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung. Hierzu verweisen wir auf die AGB und die Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister.

(2) Für die Zahlungsgeschäfte gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise der jeweiligen Zahlungsdienstleister, welche innerhalb der jeweiligen Webseiten bzw. Transaktionsapplikationen abrufbar sind. Wir verweisen auf diese ebenfalls zwecks weiterer Informationen und Geltendmachung von Widerrufs-, Auskunfts- und anderen Betroffenenrechten.

  • Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen), Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie), Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie), Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).
  • Betroffene Personen: Kunden, Interessenten.
  • Zwecke der Verarbeitung: Vertragliche Leistungen und Service.
  • Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

(3) Eingesetzte Dienste und Diensteanbieter:

§ 4 Datenschutz der Spendenden

(1) Das Projektportal benutzt SSL-Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Daten. Die Daten der Spendenden werden nur für einen kurzen Zeitraum beim Projektportal bzw. Spendenshops aus Abrechnungs-, Sicherheits- und Recherchegründen gespeichert.
Siehe auch unter Datenschutz

(2) Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Übertragung an die jeweilige gemeinnützige Organisation verwendet. Die persönlichen Daten des Spenders werden ggf. zur Fertigung einer Spendenquittung durch den gemeinnützigen Projektträger dem Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V. für den Spender weitergeleitet. Auch mit dieser Weiterleitung erklärt sich der Spender durch die Nutzung von Projektportal einverstanden. Weiterhin dürfen die Daten zur Behebung von technischen Mängeln verwendet werden. Sie werden nicht an andere Stellen weitergeleitet.

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Das Projektportal betreibt alle Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Es übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und die Dienste bzw. die gewünschten Verbindungen immer zugänglich sind. Dies gilt auch bei Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmenden und dem Projektportal -Einwählpunkt auftreten und bei Störungen, die in nicht vom Spendenportal betriebenen nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten.

(2)Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet das Spendenportal begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Kardinalspflichten im Sinne dieser Regelung sind die vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des zwischen dem Projektportal und dem Nutzer geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber auch in Ansehung der Vereinbarung regelmäßig vertrauen darf. Für diesen Fall haftet das Projektportal jedoch nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und/oder Ansprüche Dritter.

(3) Für alle übrigen Fälle ist die Haftung von Projektportal “die zweite chance – trainieren statt separieren” und vom Tierheim Ulm/Neu-Ulm u.U. e.V. ausgeschlossen.

(4) Da die MitarbeiterInnen des Projektportal die Inhalte fremder Webseiten nicht ständig auf Änderungen beobachten können, übernimmt das Projektportal für die Inhalte dieser Webseiten keine Verantwortung. Dies gilt des Weiteren für die Inhalte von Webseiten, die wiederum über Links auf solchen Seiten aufgerufen werden können. Jedoch behält sich das Spendenportal das Recht vor, einzelne Angebote zu sperren, wenn die Veröffentlichung gegen Gesetze (Strafgesetzbuch, Telekommunikationsgesetz, Fernmeldegesetz etc.) verstößt und Sperrungen insoweit erforderlich sind.

(5) Das Projektportal ist weiterhin nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an Daten der Spendenden heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden, Folgeschäden durch Spendende oder Dritte gegenüber dem Projektportal oder Sponsoren des Projektportal wird aus einem derartigen Zusammenhang einvernehmlich ausgeschlossen.

§ 6 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

2 Seminare/Fortbildungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Coaching und Seminare

1.     Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2.     Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von einer maximalen Teilnehmeranzahl besucht werden. Die mögliche Teilnehmeranzahl richtet sich nach der Art der Veranstaltung und wird jeweils in der Ausschreibung definiert und benannt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung elektronische Post durch nutzung Anmeldung über die Website www.die-zweite-chance.info oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3  Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR für gegenstandslos erklärt werden.

3.4  Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5  Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4.     Vertragsdauer und Vergütung

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

        Der Teilnehmer kann per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen

4.3  Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.

4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive/ inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. 

       Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2  Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3  Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.4  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.7  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7.     Verschwiegenheitspflicht

       Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8.     Haftung

8.1  Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.    Bildaufnahmen
Bilder- und Video sowie Tonaufnahmen von den Seminaren sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig. Im Falle der Zustimmung sind die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter. Bilder-, Video- und Tonaufnahmen zum Zweck der kommerziellen Nutzung sind in jedem Fall untersagt.

10.  Recht am eigenen Bild
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Anfertigung und Nutzung von Ton-, Video- und/oder Bildaufnahmen des Veranstalters einverstanden. Er verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Persönlichkeitsrechten, die dem Grunde nach durch die Nutzung der Ton-, Video- und/oder Bildaufnahmen entstehen könnten. Er erklärt sich zudem damit einverstanden, dass der Veranstalter die angefertigten Ton-, Video- und/oder Bildaufnahmen nach erfolgter Sichtung und Auswahl zum Zwecke eigener Werbemaßnahmen nutzt. Eine Weitergabe der Ton-, Video- und/oder Bildaufnahmen an sonstige Dritte kann stattfinden. Der Dritte (z.B. Dozent) nutzt die Aufnahmen lediglich zum Zwecke eigener Werbung.

                 Ulm, 28.04.2023

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